Coronavirus: Welche Versicherung zahlt was? Damit der Erkrankung nicht der wirtschaftliche Kollaps folgt

Ein medizinisch notwendiger Coronatest wird im Rahmen des vereinbarten Krankenversicherungstarifs erstattet.
Ein medizinisch notwendiger Coronatest wird im Rahmen des vereinbarten Krankenversicherungstarifs erstattet.
© djd/Nürnberger Versicherung/N.Faye

(djd). Aus der Corona-Pandemie können sich die unterschiedlichsten gesundheitlichen und auch finanziellen Folgen ergeben. Nicht immer müssen Versicherungen leisten. Die fünf Tipps des Experten Matthias Schenk von der Nürnberger Versicherung können unter Umständen bares Geld wert sein:

Tipp 1: Krankenversicherung

Ein medizinisch notwendiger Coronatest beim Arzt, Gesundheitsamt, Betriebsarzt oder durch sonstige dazu offiziell zugelassene Stellen wird im Rahmen des vereinbarten Tarifs erstattet. Genau wie die medizinisch notwendigen Folgebehandlungen, sofern der Test positiv war. Sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen können je nach Tarif übernommen werden.

Tipp 2: Krankentagegeld/Krankenhaustagegeld

Wer sich in häuslicher Quarantäne befindet, hat allein deshalb noch keinen Anspruch auf Krankentagegeld. Diese Versicherung greift erst, wenn eine medizinisch notwendige Behandlung stattfindet oder eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wurde.

Tipp 3: Berufsunfähigkeitsversicherung

Ist aufgrund der Erkrankung mit einer länger als sechs Monate dauernden Einschränkung der Berufsunfähigkeit zu rechnen, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Droht lediglich eine Infektionsgefahr, ist eine Leistung möglich, soweit eine auf Rechtsvorschriften beruhende behördliche Anordnung es der versicherten Person für mindestens sechs Monate verbietet, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben.

Tipp 4: Grundfähigkeitsversicherung

Diese Absicherung leistet bei einer Beeinträchtigung oder dem Verlust einer Grundfähigkeit infolge einer Coronavirusinfektion - und zwar über den Zusatzbaustein der sogenannten Infektionsklausel. Allerdings nur, wenn die Voraussetzungen der bedingungsmäßigen Leistungspflicht erfüllt sind. Also für sechs oder zwölf Monate, sofern das vollständige Tätigkeits- oder Beschäftigungsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz greift. Genauere Informationen dazu findet man unter www.nuernberger.de, wo man auch ein persönliches Gespräch vereinbaren kann.

Tipp 5: Dread-Disease-Versicherung

Entsteht aus der Infektion mit dem Coronavirus eine schwere und versicherte Erkrankung, greift diese Versicherung. Da eine Coronavirusinfektion meist Auswirkungen auf die Lunge hat, kann eine schwere Erkrankung dieses Organs ausschlaggebend sein.

Tipp 6: Risikolebensversicherung

Verstirbt die versicherte Person an einer Coronavirusinfektion oder einer sich daraus entwickelnden Erkrankung, leistet die Risikolebensversicherung unter bedingungsgemäßem Todesfall.


Das könnte Sie auch interessieren

"Die leisen und die großen Töne" läuft ab 26.12.2024 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: Neue Visionen Filmverleih

Ab 26.12.2024 im Kino: "Die leisen und die großen Töne"

Thibaut ist ein berühmter Dirigent, der die Konzertsäle der ganzen Welt bereist. In der Mitte seines Lebens erfährt er, dass er adoptiert wurde und dass er auch einen jüngeren Bruder hat, Jimmy, der in einer Schulküche arbeitet und Posaune in der Blaskapelle einer Arbeiterstadt spielt. Die beiden Brüder... weiterlesen

(DJD). Bei unseren europäischen Nachbarn gehört sie längst zum Standard, nun auch bald in Deutschland: Ab Anfang 2025 erhalten gesetzlich Versicherte eine elektronische Patientenakte, die ePA für alle, von ihrer Krankenkasse. Die privaten Krankenversicherungen können eine ePA anbieten, sind dazu aber nicht verpflichtet. Alle Infos zur ePA gibt es unter www.gematik.de... weiterlesen

Noch ein Mal schlafen, dann ist Weihnachten! Da Vorfreude bekanntlich die schönste Freude ist und Überraschungen zum Weihnachtsfest dazugehören befindet sich hinter dem 23. Türchen unseres Adventskalender Gewinnspiels 2024 heute ein großes Überraschungspaket, welches wir zusammen mit unserer Partnerseite, dem Entertainment Magazin weiterlesen

In "Kitchen Impossible - Die Weihnachts-Edition" nehmen es Tim Mälzer und Tim Raue heute, am 22.12.2024, mit Roland Trettl und Sepp Schellhorn auf. In Zweier-Teams stellen die Vier sich der Herausforderung, an den entlegensten Orten regionale Weihnachtsgerichte perfekt nachzukochen. Tim Mälzer und Tim Raue werden dabei von Roland Trettl und Sepp Schellhorn in die Schweiz... weiterlesen

Um die optimale Reichweite im heimischen WLAN geht es hinter dem 22. Türchen unseres Adventskalender Gewinnspiels! Der FRITZ!Repeater 6000 bietet mit Wi-Fi 6 noch mehr WLAN-Reichweite für ein anspruchsvolles Heimnetz mit einer Vielzahl an WLAN-Endgeräten. Mit einem Datendurchsatz bis zu 6.000 MBit/s stellen die drei Funkeinheiten ein Maximum an Bandbreite für alle... weiterlesen

(DJD). Glück, Vorfreude und überwältigende Liebe: Die Geburt eines Kindes ist immer wieder ein kleines Wunder und ein Moment voller Hoffnungen auf eine gute Zukunft. Damit kommt aber verständlicherweise auch der Wunsch auf, die bestmögliche Vorsorge für dieses neue Leben zu treffen. Schon während der Schwangerschaft fragen sich Mama, Papa und auch viele... weiterlesen

Hinter dem 21. Türchen unseres Adventskalenders gibt es ´was auf die Ohren! Denn beim Gewinnspiel haben Sie die Chance, den Kopfhörer Custom Street von beyerdynamic zu gewinnen. Bei diesem Kopfhörer wird Individualität groß geschrieben, denn man kann nicht nur über den Custom Sound Slider entscheiden, wie viel Bass man zu hören bekommt, sondern auch... weiterlesen