Dämmen mit Holz macht warm: Der Staat fördert umweltfreundliche Fassadensanierung
(djd). Die Fassade bestimmt nicht nur den optischen Eindruck des eigenen Hauses. Sie ist auch ein wichtiger Schutz vor der Witterung sowie maßgeblich dafür verantwortlich, wie viel Heizenergie im Gebäude bleibt oder verschwendet wird. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfaserplatten bieten eine effiziente Wärmedämmung bei hoher Langlebigkeit. Gleichzeitig leisten sie einen wichtigen Beitrag zu einem beständigen, wohngesunden Raumklima.
Umweltverträgliche Lösungen
Moderne Holzfaserdämmstoffe sind damit ökologische Alternativen zur konventionellen Hartschaumdämmung. Bei Steico-protect 037 etwa hat die Menge an Dämmstoff, die für eine Fassadenfläche von 200 Quadratmetern benötigt wird, während des Baumwachstums mehr als sechs Tonnen Kohlendioxid gespeichert. Das entspricht etwa den Emissionen eines Autofahrers in sechs Jahren. Die Dämmwerte überzeugen mit einem Lambdawert von 0,037. Einmal mit Holzfaser gedämmt, spart die Fassade ein Gebäudeleben lang Heizenergie und damit klimaschädliches CO2 ein. Hinzu kommt, dass diese von Natur aus feuchteregulierend ist, was den Baustoff Ziegel bestens ergänzt. Damit hilft die Dämmung, die Fassadenkonstruktion trocken zu halten. Händler und Fachhandwerker vor Ort beraten kompetent zu den Möglichkeiten und können auch Sanierungen umsetzen.
Finanzielle Förderung für Bauherren und Sanierer
Energieeffizientes Bauen wird schon lange finanziell gefördert. Unter www.steico.com finden Interessierte viele wichtige Infos zu den unterschiedlichen Förderprogrammen. Für energetische Modernisierungen etwa wurden die Fördersätze erst kürzlich erhöht: Anfang 2021 startete die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG), die bisherige Programme neu strukturiert und vereinfacht. Für Einzelmaßnahmen ermöglicht das BAFA seit dem 1. Januar Investitionszuschüsse. Zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen wird die KfW ab 1. Juli vergeben. Und bereits seit Anfang 2020 können Bauherren alternativ Einzelmaßnahmen beim Finanzamt von der Steuer absetzen. Eine Doppelförderung ist nicht möglich – man entscheidet sich entweder für BEG oder für den sogenannten „Steuerbonus“.