Der Mehrfachbelastung Einhalt gebieten: Vier Tipps, wie Interessierte eine Mutter/Vater und Kind-Kur richtig beantragen
(djd). Kinder und eine Familie zu haben, ist für die meisten Eltern ein großes Glück. Zweifellos ist es aber auch sehr anstrengend. Denn an Mütter und Väter werden hohe Anforderungen gestellt: Sie sollen ihren Nachwuchs zu lebenstüchtigen Menschen erziehen, den Familienalltag managen und dazu meist noch einem Beruf nachgehen. Diese Mehrfachbelastung bringt viele Erwachsene an ihre gesundheitlichen Grenzen. Hier kann eine Mutter/Vater und Kind-Kur Abhilfe schaffen. Sie dient dazu, eine Gefährdung der Gesundheit - etwa durch Burn-out - abzuwenden oder eine bestehende Erkrankung der Erziehungsberechtigten oder auch der Kinder zu lindern und die Gesundheit der Familie langfristig zu erhalten. Um eine solche Kur antreten zu können, sollten Betroffene ein offenes Gespräch mit ihrem Hausarzt suchen und dabei speziell auf einige Punkte achten.
1. Die richtigen Formulare ausfüllen
Die notwendigen Antragsformulare erhalten Mütter und Väter weiterhin bei ihrer zuständigen Krankenkasse oder einer Beratungsstelle. Man kann sie beispielsweise auch unter www.mutter-kind-hilfswerk.de im Menüpunkt Formulare/Download herunterladen. Neu ist, dass seit dem 1. Oktober 2018 der Vertragsarzt alle medizinischen Verordnungsbögen direkt ausfüllt. Das sollten je nach Situation die Bögen 61, 64 oder 65 sein.
2. Den Alltag und die Krankheitsbilder exakt beschreiben
Der Arzt muss wissen, wie der Familienalltag abläuft. Was sind die Probleme? Wo wird es anstrengend? Mütter beziehungsweise Väter sollten genau erklären, was sie leisten müssen und welche Schwierigkeiten bestehen. Nur dann kann der Arzt die medizinischen Formulare richtig ausfüllen. Verschiedenste Krankheitsbilder können behandelt werden, wie Erschöpfungszustände, Krankheiten des Herzens und des Kreislaufs, Stoffwechselerkrankungen, Gelenks- oder Atemwegsbeschwerden, Hauterkrankungen oder allergische Erkrankungen.
3. Den kompletten Antrag abschicken
Die fertigen Unterlagen verbleiben nicht beim Arzt, sondern die Familie reicht sie selbst bei einer offiziellen Beratungsstelle wie dem Mutter-Kind-Hilfswerk oder bei der Krankenkasse ein. Beim Weg über die Beratungsstelle sind neben den Verordnungsbögen zusätzlich das Anmeldeformular, die ergänzenden Angaben, die unterzeichnete Einverständniserklärung und die Schweigepflichtentbindung einzureichen.
4. Nicht aufgeben
Die Krankenkasse entscheidet über die Kostenübernahme. Wird die Kur im ersten Schritt abgelehnt, helfen Beratungsstellen etwa unter der kostenlosen Telefonnummer 0800-2255100 und geben Tipps, wie nun die weitere, individuelle Vorgehensweise sein sollte.
Wissenswertes zur Mutter/Vater und Kind-Kur
(djd). Bei einer Mutter/Vater und Kind-Kur handelt es sich um eine stationäre Vorsorgemaßnahme nach Paragraph 24 SGB V (Bogen 64 und 65) beziehungsweise eine Rehabilitationsmaßnahme nach Paragraph 41 SGB V (Bogen 61). In der Regel dauern die Maßnahmen drei Wochen. Normalerweise werden Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren aufgenommen, Ausnahmen sind aber möglich. Genauere Informationen dazu finden Interessierte unter www.mutter-kind-hilfswerk.de. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für Erwachsene, Kinder sind kostenfrei. Eine Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung ist unter Umständen möglich.