Fünf Fakten zu Mutter/Vater-Kind-Kuren: Was gestresste Familien für die Antragstellung wissen sollten
(djd). Das Familienleben fordert Mütter und Väter jeden Tag aufs Neue. Die Mehrfachbelastung durch Kindererziehung, Haushalt und Beruf ist für viele Eltern eine große Belastung, die auch auf die Gesundheit schlagen kann, wenn man nichts dagegen unternimmt. Eine Hilfe bei gesundheitlicher Beeinträchtigung kann eine Mutter/Vater-Kind-Kur sein.
Ihr Ziel ist es, eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit zu einer Erkrankung führen würde oder einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung, abzuwenden oder eine bestehende Erkrankung der Eltern oder auch der Kinder zu lindern und die Gesundheit der Familie langfristig zu erhalten. Im Regelfall übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten dafür - wenn der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt. Möchte eine Familie (Mutter oder Vater) solch eine Kur beantragen, sollte sie folgende Dinge wissen.
Welche Krankheiten werden während einer Kur behandelt?
Typischerweise kümmern sich die Kurkliniken um Schlafstörungen und Erschöpfungszustände, aus denen sich ein Burnout entwickeln kann. Auch Adipositas, Rückenschmerzen, Gelenk- oder Atemwegsbeschwerden sowie Herz-, Kreislauf- oder Stoffwechselerkrankungen gehören zu den Krankheitsbildern, bei denen eine Kur angeraten wird.
Wie beantrage ich eine solche Maßnahme?
Die notwendigen Attest- und Antragsformulare können Mütter oder Väter bei ihrer Krankenkasse beantragen oder unter www.mutter-kind-hilfswerk.de direkt herunterladen. Der nächste Schritt ist dann der Gang zum Haus- und/oder Kinderarzt. Nach einer gründlichen Untersuchung füllt er die notwendigen Atteste und den Kurantrag aus, die dann bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Wie lange dauert eine Mutter-Vater-Kind-Kur?
Normalerweise bleibt die Familie drei Wochen in der Klinik. Bei medizinischer Notwendigkeit kann der Klinikarzt bei der Krankenkasse eine Verlängerung beantragen.
Was kostet eine Kur?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Euro pro Tag für Erwachsene. Kinder sind kostenfrei. Für einkommensschwache Mütter und Väter besteht die Möglichkeit, diesen Eigenanteil zu verringern. Die genauen Voraussetzungen dafür können bei der Krankenkasse erfragt werden, ebenso wie eine Bezuschussungsmöglichkeit zu den Fahrtkosten.
Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Manchmal wird eine beantragte Kur im ersten Schritt nicht genehmigt. Das bedeutet allerdings nicht das endgültige Aus für die Kurpläne. Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. etwa berät Eltern unter der Telefonnummer 0800-2255100 kostenfrei, wie nun die weitere, individuelle Vorgehensweise sein sollte.
Wer darf eine Kur in Anspruch nehmen?
(djd). Das, was früher oft als reine Mutter-Kind-Kur bekannt war, steht heute allen Familienmitgliedern offen, also auch den Vätern, die in einer Erziehungsverantwortung stehen. Kinder können bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr als gesunde Begleitkinder mit zur Kur gebracht werden, wenn sie zuhause nicht betreut werden können. Für behinderte Kinder besteht keine Altersbegrenzung. Liegt für das Kind ein ärztliches Attest vor, kann es als Patient aufgenommen werden und erhält medizinische Versorgung und diverse Therapieprogramme. Beratungsstellen wie das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. sind bei der Beantragung behilflich. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 2255100 sind die Berater persönlich zu erreichen.