Holz wird weiterhin eine wichtige Rolle im Energiemix spielen - Gebäudeenergiegesetz: In Sachen Holzheizung sollte man sich gut beraten lassen
(DJD). Moderne Holzfeuerstätten können künftig im Neubau wie auch bei der Sanierung im Bestand eingebaut werden und beim Wechsel zur regenerativen Zukunftswärme einen wichtigen Beitrag leisten. Einzelraumfeuerstätten sind nicht den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterworfen und können darüber hinaus gut mit anderen regenerativen Heizsystemen, beispielsweise mit Wärmepumpen, kombiniert werden.
Holzfeuerstätten sind mit Wärmepumpen kombinierbar
Neue Heizungen im Neubau müssen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Vielen nutzen dafür Wärmepumpen, die allerdings lange Lieferzeiten haben. Die Wärmepumpe lässt sich gut mit einer modernen Einzelraum-Holzfeuerstätte wie einem Kachelofen oder Heizkamin kombinieren. Diese Geräte fallen nicht unter das Gebäudeenergiegesetz und tragen dazu bei, im Winter auch die hohen Stromkosten der Wärmepumpe zu senken. Einzelraumfeuerstätten mit Wassertechnik lassen sich gut mit anderen Heizsystemen koppeln. So sind zum Beispiel Hybrid-Kombinationen mit Solarthermie und weiteren erneuerbaren Wärmelieferanten realisierbar.
Mit Rat vom Fachbetrieb auf der sicheren Seite
Hausbesitzer, die eine Holzheizung besitzen oder einbauen wollen, sollten auf jeden Fall den Rat vom Fachbetrieb einholen, um angesichts der gesetzlichen Regelungen auf der sicheren Seite zu sein. Adressen in der Nähe findet man unter www.kachelofenwelt.de. Wer einen modernen Kachelofen, Heizkamin, Kaminofen oder Pelletofen als Teil seines erneuerbaren und versorgungssicheren Energiemixes einplant, wird durch einen Ofen- und Luftheizungsbauer individuell beraten. Er stimmt das vernetzte System auf den Bedarf ab.