Kontrolle ist besser: Ältere Heizöltankanlagen regelmäßig von Sachverständigen überprüfen lassen
(djd). Im gesamten Bundesgebiet werden mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlagen betrieben, die bereits älter als 20 Jahre sind - zuzüglich einer halben Million Tanks, die sogar schon ein Alter von 30 Jahren überschritten haben. Diese Angaben des Bundesverbands Lagerbehälter e.V. stimmen bedenklich, denn das Risiko technischer Mängel ist gerade bei diesen in die Jahre gekommenen Anlagen besonders hoch.
Hohe Eigenverantwortung
"Viele dieser älteren Öltanks sind noch nie von einem Sachverständigen überprüft worden. Entsprechend hoch ist die Gefahr, dass ein technischer Defekt unbemerkt bleibt", warnt Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer besagten Bundesverbands. Während ab dem 1. August 2017 für Neuanlagen bundesweit eine Überprüfung durch einen zertifizierten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben ist, sind die Besitzer älterer Tankanlagen weiterhin zur selbstständigen Kontrolle ihres Tanks angehalten. Die bereits seit einigen Jahren diskutierte, sogenannte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) setzt nur bei neuen Anlagen einen bundesweiten Standard und damit auf eine einheitliche Rechtssicherheit. Für Altanlagen sieht der parallel in Kraft tretende, aktualisierte technische Regelkatalog (TRwS 791-2) lediglich kleinere Maßnahmen vor, wie etwa das Nachrüsten von Tankinhaltsanzeigen und Antiheber-Ventilen oder die Umstellung auf den Einstrangbetrieb.
Fachmännische Überprüfung
Dr. Wolfram Krause rät deshalb allen Besitzern älterer Öltanks zu einer freiwilligen Überprüfung ihrer Anlage durch einen Sachverständigen. Dadurch können eventuelle Mängel noch vor einem Schadensfall kostengünstig entdeckt und behoben werden. Das Verbraucherportal www.sicherer-öltank.de bietet eine Liste mit über 200 ausgewiesenen Gutachtern zur kostenlosen Tank-Überprüfung - regional geordnet nach Postleitzahlgebiet. Es gibt auch einen kompakten Quick-Check, mit dessen Hilfe jeder Öltankbesitzer in maximal fünf Minuten herausfinden kann, ob seine Anlage eine fachmännische Überprüfung braucht.
Mehr Sicherheit bei Neuanlagen
(djd). Am 1. August 2017 tritt die sogenannte Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Damit wird erstmals für Neuanlagen bundesweit eine Überprüfung durch einen Sachverständigen vor der Inbetriebnahme vorgeschrieben. Bisher hatten alle 16 Bundesländer jeweils eigene Verordnungen. "Dass es nun zukünftig eine bundesweit einheitliche Verordnung für Öltankanlagen geben wird, bedeutet einen großen Schritt zu mehr Sicherheit und Qualitätsbewusstsein", erklärt Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer des Bundesverbands Lagerbehälter e.V. Unter www.sicherer-öltank.de finden Besitzer älterer Öltanks hilfreiche Tipps, wie sie selbst für mehr Sicherheit sorgen können.