Schutz vor Einbrechern: Staat fördert Sicherheitsmaßnahmen der Bürger
(djd). Die Zahl der Einbrüche steigt in Deutschland seit Jahren kontinuierlich an, allein 2015 wies die bundesweite Kriminalstatistik eine Zunahme um fast zehn Prozent auf mehr als 167.000 Fälle aus. So alarmierend die Zahlen, so berechenbar sind die Täter. "Einbrecher suchen immer den einfachsten Weg, um in ein Haus oder eine Wohnung einzudringen", betont Florian Lauw, Sicherheitsexperte bei ABUS. Ins Visier kämen vor allem Fenster und Türen im Parterre, die mit wenig Aufwand zu erreichen seien.
Palette an Maßnahmen ist möglich - einige werden gefördert
Die Palette sinnvoller Maßnahmen zur Verhinderung von Einbrüchen reicht vom DIN-geprüftem rein mechanischen Schutz über mechatronischen Einbruchschutz bis hin zu moderner Videotechnik und mechanischen oder elektronischen Türschließzylindern - am besten nach Beratung durch den Fachmann professionell installiert. "Wer seine Sicherheit Schritt für Schritt erhöhen will, sollte dabei von vornherein auf Produkte von Herstellern setzen, die das ganze Spektrum aus einer Hand anbieten", so Florian Lauw. Die entsprechenden Systeme könnten dann auch leichter miteinander vernetzt werden und man bekäme genau das, was man tatsächlich brauchte.
Die wachsende Bedrohung durch Einbrecher ist in aller Munde, nun hat auch der Staat reagiert und fördert Sicherheitsmaßnahmen der Bürger. Das Bundesbauministerium stellt in diesem und im nächsten Jahr dafür jeweils zehn Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt konkret über das KfW-Programm "Altersgerecht umbauen". Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das entsprechende Angebot von einem Fachunternehmen stammt und die Systeme bestimmte DIN-Normen erfüllen. "Das Angebot muss zunächst bei der KfW eingereicht und von dieser genehmigt werden, erst dann kann die Maßnahme durchgeführt werden", betont Florian Lauw. Mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zu förderungsfähigen Maßnahmen gibt es unter www.abus.com.
Investitionszuschüsse bis maximal 6.250 Euro
Förderfähig sind zehn Prozent der Investitionskosten bei Einzelmaßnahmen, der maximale Zuschuss beträgt 1.500 Euro. Die Mindestinvestition, um an einen Zuschuss zu gelangen, liegt bei 2.000 Euro. Werden Einbruchsicherungen wie etwa Alarmanlagen und Gegensprechanlagen, einbruchhemmende Türen oder Fenster während eines altersgerechten Umbaus integriert, können Zuschüsse bis zu 5.000 Euro beantragt werden. Falls dabei der Förderstandard "Altersgerechtes Haus" erreicht wird, steigt der Maximalzuschuss sogar auf bis auf 6.250 Euro.
Einbruchschutz: Diese Maßnahmen werden staatlich gefördert
(djd). Förderfähig sind Material- und Handwerkerkosten zum Einbruchschutz unter der Voraussetzung, dass die Umbauarbeiten durch ein Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt werden.
Gefördert werden unter anderem:
- Systeme zur Einbruchs- und Überfallmeldung
- Videoüberwachung im Eingangsbereich
- Nachrüstung etwa mit Tür-Zusatzschlössern
- Einbau von Türspionen, Türkommunikation und Gegensprechanlagen
- Bewegungsmelder
- Beleuchtung des Eingangsbereichs
Mehr Informationen gibt es unter www.abus.com oder www.kfw.de/einbruchschutz.