Vor dem Hauskauf auf Schadstoffe achten: Eine Sachverständigen-Untersuchung hilft beim Verdacht auf Belastungen
(djd). Wer den Kauvertrag für eine gebrauchte Immobilie in den Händen hält, der wird sehr häufig einen sogenannten Gewährleistungsausschluss darin finden. Das heißt, die Immobilie wird so erworben, wie sie steht und liegt - also auch mit eventuell darin verborgenen Mängeln und möglichen Schadstoffquellen. Der Verkäufer ist zwar grundsätzlich verpflichtet, Mängel, die ihm bekannt sind, gegenüber dem Kaufinteressenten nicht zu verschweigen. Im Zweifelsfalle wird es aber schwierig sein, ihm bei Schadstoffbelastungen Vorsatz oder Arglist nachzuweisen.
Gutachter kennt typische Belastungen
Schadstoffquellen in älteren Häusern sicher zu identifizieren, ist für Baulaien fast unmöglich. Unbekannte Gerüche oder sichtbarer Pilzbefall können erste Hinweise darauf geben, dass etwas nicht stimmt. Doch es gibt auch Belastungen, die mit den Sinnen nicht auf Anhieb wahrnehmbar sind. Sinnvoll ist es daher, die Dienste eines unabhängigen Sachverständigen, zum Beispiel eines Bauherrenberaters der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Anspruch zu nehmen. Anhand des Bauzustands, des Baualters und der Baukonstruktion kann der Fachmann aus Erfahrung bereits erste Rückschlüsse auf mögliche Schadstoffbelastungen ziehen. So wurden beispielsweise Asbestbaustoffe oder gefährliche Holzschutzmittel in bestimmten Zeiträumen eingesetzt, bevor der Gesetzgeber ihre Verwendung verboten hat. Bestimmte Bauschäden begünstigen die Bildung von Schimmel, der nicht immer sichtbar sein muss. Und in manchen Regionen muss auch mit radioaktiven Belastungen durch natürlich vorkommendes Radon im Boden gerechnet werden.
Schadstoffcheck gibt Klarheit
Beim Verdacht auf Belastungen ist es sinnvoll, einen Schadstoffcheck durchführen zu lassen, mehr Infos unter www.bsb-ev.de. Auf der Website kann auch ein Ratgeber "Gesund wohnen - Schadstoffe erkennen und vermeiden" mit praktischen Tipps und weiterführenden Informationen gegen eine geringe Schutzgebühr angefordert werden. Wenn eventuelle Belastungen erkannt sind, kann ein Bauherrenberater auch beurteilen, wie aufwändig ihre Beseitigung ist und mit welchen Kosten ein Erwerber ungefähr dafür zu rechnen hat. Wenn der Kaufvertrag für eine Bestandsimmobilie noch nicht unterzeichnet ist, hat der Interessent so auch noch die Möglichkeit, seine Kaufentscheidung zu überdenken.
Schadstoffe im Haus: Hier gibt es unabhängige Verbraucherinformationen
(djd). Wer sich über Schadstoffe im Haus informieren will, findet unter folgenden Adressen weitere Infos:
- Wecobis - ökologisches Bauinformationssystem: www.wecobis.de
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): www.bmu.de
- Umweltbundesamt (UBA): www.umweltbundesamt.de
- Institut für Bauforschung e.V. (IFB): www.bauforschung.de
- Kompetenzzentrum Initiative "Kostengünstig qualitätsbewusst bauen": www.kompetenzzentrum-iemb.de
- Institut für Baubiologie und Okologie Neubeuern (IBN): www.baubiologie.de
- Gesundheit und Umwelthygiene / Kommission Innenraumlufthygiene (IRK): www.umweltbundesamt.de/gesundheit/innenraumhygiene/irk.htm
- Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB): www.bsb-ev.de