Wer zahlt bei Einbruchschäden? Die Rechtslage beim Einbruch in eine Mietwohnung

Spuren, die Einbrecher etwa an Türen hinterlassen, muss der Vermieter auf seine Kosten beseitigen lassen.
Spuren, die Einbrecher etwa an Türen hinterlassen, muss der Vermieter auf seine Kosten beseitigen lassen.
© djd/Interessenverband Mieterschutz e.V.

(djd). In der dunklen Jahreszeit nimmt die Anzahl der Einbrüche regelmäßig zu. Zum einen, weil früher Licht eingeschaltet wird und die Täter dadurch leicht erkennen können, ob jemand zu Hause ist. Zum anderen werden die Diebe in der Dämmerung selbst nicht so schnell entdeckt. Der klassische mechanische Schutz vor den Ganoven durch gute Schlösser, solide Türen und Fenster sollte daher selbstverständlich sein. Doch wie sieht im Falle eines Einbruchs die Rechtslage bei einer Mietwohnung aus? Wer zahlt die entstandenen Schäden?

Sicherheitsstandards müssen erfüllt sein

"Nach der gesetzlichen Grundregel ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. Er muss also die Schäden am Gebäude, die von einem Einbrecher verursacht wurden, beseitigen", erklärt Jörn-Peter Jürgens vom Interessenverband Mieterschutz. Zudem gelte es - falls keine konkrete Absprache getroffen wurde - im Einzelfall zu prüfen, welchen Sicherheitsstandard die Mieter aufgrund des Mietvertrages erwarten können. "Kein üblicher Standard liegt vor, wenn etwa die Eingangstür auch durch einen Laien mit einer Plastikkarte geöffnet werden kann", so Jörn-Peter Jürgens. Komme der Vermieter seinen Pflichten zu Sicherheit und Schadensbeseitigung nicht nach, liege ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigen könne. Unter www.iv-mieterschutz.de gibt es weitere nützliche Informationen zu diesen und anderen Themen. 

Vermieter kommt für Spurenbeseitigung auf

Für Schäden am Hausrat des Mieters muss der Vermieter allerdings nur dann aufkommen, wenn diese durch einen ihm bekannten Mangel am Gebäude - etwa defekte Schlösser oder Fenster - verursacht wurden. Dagegen ist der Vermieter etwa für die Reparatur einer Terrassentür zuständig, wenn der Einbrecher durch diese ins Haus eingedrungen ist. "Auch die Kosten der Beseitigung von Einspruchsspuren hat der Vermieter zu übernehmen", betont Jörn-Peter Jürgens.

Den Dieben das Leben schwer machen

Eine gute Hausratversicherung deckt bei einem Einbruch in der Regel einen Großteil des entstandenen Schadens ab. Doch oft fehlen Nachweise für den Wert der gestohlenen Gegenstände, der ideelle Wert lässt sich ohnehin nicht ersetzen. Deshalb sollte man möglichst vorbeugen. Dazu gehört, es den Dieben schwer zu machen, indem man auf solide, einbruchsichere Schlösser an Fenstern und Türen setzt. Auch sollten diese selbst bei kurzer Abwesenheit immer fest geschlossen und Teile der Räume beleuchtet werden. Einstieghilfen wie Gartenmöbel, Mülltonnen oder gar Leitern sollte man aus dem Umfeld des Hauses entfernen.


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