Freizeitspaß Drohne: Versicherung auch für Hobbypiloten vorgeschrieben
(djd). Sie klingen wie ein Hornissenschwarm und erfreuen sich zunehmender Beliebtheit im privaten Bereich: Drohnen, die kleinen ferngesteuerten Flugmodelle, mit denen man spektakuläre Aufnahmen aus der Luft machen kann, ohne sich von der Stelle bewegen zu müssen. Doch aufgepasst: Jede auch noch so kleine Drohne benötigt eine Haftpflichtversicherung, dies schreibt der Gesetzgeber vor. Wer keine Versicherung vorweisen kann, dem droht zum einen ein Bußgeld. Zum anderen muss er aus eigener Tasche Schäden ersetzen, die seine Drohne anrichtet - egal, ob er schuld ist, oder nicht. Seit April 2017 gelten für Drohnenpiloten zudem neue gesetzliche Bestimmungen im Rahmen einer auf Bundesebene eingeführten Verordnung. Sie soll angesichts der zunehmenden Drohnendichte die Sicherheit im Luftraum und den Schutz der Privatsphäre verbessern.
Vor dem ersten Flug: Privat-Haftpflichtversicherung checken
In einigen Privat-Haftpflichtversicherungen sind die kleinen Multicopter versicherbar oder generell mitversichert. "In unserer aktuellen Privat-Haftpflichtversicherung ist das Halten und Benutzen von eigenen motorisierten Flugmodellen je nach gewählter Produktlinie bis zu einem Abfluggewicht unter fünf Kilogramm mitversichert", erklärt beispielsweise Dr. Henning Folkerts, Leiter Produktmanagement Privat bei der HDI Versicherung AG. Dazu würden zum Beispiel Modellflugzeuge, Drohnen und andere sogenannte Multicopter gehören, für die eine private Nutzung innerhalb Deutschlands erlaubt sei. Vor dem ersten Flug sollte daher jeder private Drohnenpilot mit seiner Versicherung klären, ob seine Privat-Haftpflicht den gesetzlich geforderten Schutz bietet. Dies hängt unter anderem vom Abfluggewicht und der Art des geplanten Einsatzes ab. Auch der Einsatzort spielt eine Rolle. Mehr Informationen gibt es auf www.hdi.de unter "Ratgeber".
Wann ist eine spezielle Drohnen-Versicherung nötig?
"Wir bieten in der Privat-Haftpflicht verschiedene Versicherungsleistungen für erlaubte private Flüge an. Ohne Selbstbeteiligung sind die wichtigsten Fälle abgedeckt, etwa die Steuerung der Drohne per Smartphone oder Tablet. Das Fliegen außerhalb der Sicht zum Beispiel mit Videobrille ist allerdings ausgeschlossen", so Henning Folkerts. Wer jedoch - auch wenn nur gelegentlich - gewerbliche Aufnahmen mit seiner Drohne macht, sie im Ausland steigen lässt oder ein Modell mit einem Fluggewicht von fünf Kilo und mehr in den Luftraum schickt, benötigt eine separate, spezielle Drohnen-Versicherung.
Neue Drohnen-Verordnung
(djd). Jeder, der privat oder beruflich eine Drohne hält und nutzt, sollte sich mit der neuen Drohnen-Verordnung vertraut machen, denn bei Verstoß drohen Bußgelder. Hierin ist beispielsweise geregelt, dass auf allen Drohnen mit einem Fluggewicht ab 250 Gramm eine dauerhafte und feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift angebracht werden muss. Für definierte Gebiete, etwa Wohngrundstücke oder sensible Bereiche - wie Menschenansammlungen und Einsatzorten von Rettungskräften - gelten Flugverbote. Wer eine Drohne mit einem Fluggewicht von mehr als zwei Kilogramm startet, muss eine Art Führerschein, den sogenannten Kenntnisnachweis bei sich führen. Mehr Informationen, speziell zu Versicherungsfragen, gibt es beispielsweise unter www.hdi.de.