Mindestlohn und Sicherheit des Arbeitsplatzes: Zähe Gerüchte um die Zeitarbeit

Montag, 20.10.2014 | Tags: Arbeitsrecht
Zeitarbeitnehmer haben einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten wie andere Beschäftigte auch.
Zeitarbeitnehmer haben einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit allen Rechten und Pflichten wie andere Beschäftigte auch.
© djd/Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen e.V./thx
Zeitarbeitnehmer sind keine Beschäftigten zweiter Klasse, sondern haben Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch.
Zeitarbeitnehmer sind keine Beschäftigten zweiter Klasse, sondern haben Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch.
© djd/Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen e.V./thx

(djd/pt). Zeitarbeit ist nicht nur für die großen deutschen Konzerne, sondern auch für viele mittelständische und kleinere Unternehmen zu einem unverzichtbaren Instrument der Personalplanung geworden. "Auf die Entwicklungen der globalen Märkte und auf die immer stärkeren konjunkturellen Schwankungen müssen Firmen heute flexibel reagieren können", betont Oliver Schönfeld von der Ratgeberzentrale.de. Ein wichtiges Mittel dazu sei sowohl im Boom als auch im Abschwung die Zeitarbeit.

Vorreiter in Sachen Mindestlohn

In Sachen Zeitarbeit halten sich dennoch einige hartnäckige Vorurteile, etwa was die Bezahlung betrifft. "Tatsächlich hat sich die Branche bereits Anfang diesen Jahres mit den DGB-Gewerkschaften auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde in Westdeutschland geeinigt", betont Dr. Timm Eifler von der RAL Gütegemeinschaft Personaldienstleistungen e.V.. Zudem würden viele Zeitarbeitnehmer sogenannte Branchentarifzuschläge erhalten, auf diese Weise näherten sie sich sukzessive dem Lohnniveau der Stammarbeitskräfte im jeweiligen Unternehmen an. Ein anderes Vorurteil betrifft die Sicherheit des Arbeitsplatzes. "Ein Zeitarbeitnehmer hat ganz normalen Kündigungsschutz, er hat Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall", betont Dr. Eifler. Denn er habe ja einen ganz gewöhnlichen Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma, nur der jeweilige Einsatzort könne wechseln.

Branche hofft auf Fingerspitzengefühl der Politik

Trotz der Erfolgsstory der Personaldienstleister will die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die Branche wieder stärker regulieren, einige Liberalisierungen der vergangenen Jahre sollen rückgängig gemacht werden. "Wir hoffen, dass die Politik mit Fingerspitzengefühl an die konkreten Gesetze geht", meint Dr. Timm Eifler. Egal wie es komme, die Branche habe sich in der Vergangenheit immer als lern- und anpassungsfähig erwiesen: "So sind etwa die Themen Weiterbildung, Aktivierung der sogenannten zweiten Reihe von Arbeitssuchenden oder aber die Integration ausländischer Bewerber immer wichtiger geworden."


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