Pauken und nebenher jobben: Das sollten Schüler beim ersten selbstverdienten Geld beachten
(djd). Handyvertrag, Klamotten, Kinotickets oder der Clubbesuch am Wochenende: Dafür kann schon in jungen Jahren einiges an Geld draufgehen. Umso wichtiger ist es, frühzeitig das vorausschauende Wirtschaften mit dem vorhandenen Budget zu trainieren - und nach Möglichkeit auch mal einige Euro dazuzuverdienen. Eine zusätzliche Finanzspritze können viele Schüler in Form des BAföG in Anspruch nehmen: Ab Herbst 2019 sollen die Fördersätze nach Plänen der Gesetzgeber deutlich steigen.
BAföG gibt es auch für Schüler
Wer eine allgemeinbildende Schule besucht, kann unter bestimmten Voraussetzungen ab der zehnten Klasse finanzielle Förderungen beantragen. Geregelt ist das im Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz BAföG), das derzeit politisch auf dem Prüfstand steht. Angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten soll der Förderhöchstbetrag von derzeit 590 Euro pro Monat deutlich steigen, die Umsetzung ist für den Herbst geplant. Wer von dieser Förderung nicht profitiert, kann über einen Schülerjob etwas Geld dazuverdienen. Nebenjobs für Schüler sind sehr beliebt, allerdings sind dabei einige Voraussetzungen zu beachten. Darüber und über weitere zahlreiche Tipps in Sachen Geld informiert der "Budgetkompass für Jugendliche", der kostenfrei unter www.geld-und-haushalt.de oder Telefon 030-20455818 erhältlich ist.
Rechtliche Fragen rund um Schülerjobs
Der 60-seitige Ratgeber klärt unter anderem rechtliche und finanzielle Fragen, die Schüler rund um das Thema Nebenjobs beachten sollten. So gelten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz alle unter 15 Jahren als Kinder. Ab dem 15. Geburtstag und bis zum Erreichen des 18. Geburtstags gilt man vor dem Gesetz als Jugendlicher. Theoretisch dürfen Kinder unter 15 Jahren gar nicht arbeiten, doch es gibt Ausnahmen. Ab dem 13. Geburtstag können Schüler bereits erste Jobs annehmen, vorausgesetzt, die Eltern stimmen zu und es werden strenge zeitliche Grenzen eingehalten. Wer über 15 und nicht mehr vollzeitschulpflichtig ist, darf hingegen bis zu acht Stunden täglich an fünf Tagen die Woche arbeiten, allerdings nur zwischen 6 und 20 Uhr. In der Gastronomie ist das Arbeiten ab 16 Jahren auch bis 22 Uhr erlaubt, ebenso gibt es Ausnahmeregelungen für Bäckereien, den Schichtbetrieb und die Landwirtschaft.
Auch Schüler zahlen Steuern
(djd). Bei aller Euphorie über das erste selbstverdiente Geld sollte man nicht vergessen: Auch Schüler sind grundsätzlich steuerpflichtig. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen. Rund 9.168 Euro im Jahr darf man indes steuerfrei verdienen - ein Betrag, den die meisten Schüler kaum übertreffen dürften. Wer allerdings zum Beispiel während der Ferien mehr verdient und steuerpflichtig wird, kann bis Ende Juli des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben und sich auf diese Weise das Geld zurückholen. Die erforderlichen Formulare gibt es beim Finanzamt, mehr Informationen im "Budgetkompass für Jugendliche", der unter www.geld-und-haushalt.de erhältlich ist.