Verkehrsrecht: Zu breit kommt vor zu schnell

Mittwoch, 29.10.2014 | Tags: Verkehrsrecht
Bei der Begegnung mit langsamfahrenden Erntefahrzeugen kann es leicht zu brenzligen Situationen kommen.
Bei der Begegnung mit langsamfahrenden Erntefahrzeugen kann es leicht zu brenzligen Situationen kommen.
© dpp-AutoReporter

Ein Mähdrescher war in einer unübersichtlichen Kurve auf die linke Seite geraten und verengte dadurch die Fahrbahn auf einen Meter. Für einen entgegenkommenden Leichtkraftradfahrer war dies jedoch zu spät erkennbar, so dass es zur Kollision kam. Hierbei verletzte sich der Zweiradfahrer schwer.

Nach mehreren Operationen und einer Umschulung verlangte er Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Hamm sprach dem Mann 13.333 Euro Schmerzensgeld sowie den Ersatz der materiellen und immateriellen Schäden zu. Hätte der Fahrer des Mähdreschers den rechts befindlichen Grünstreifen auch nur geringfügig befahren, wäre auf der linken Seite eine für den Zweiradfahrer ungefährliche Fahrbahnbreite von zwei Metern frei geblieben.

Andererseits hätten weitere Sicherheitsmaßnahmen wie das Betätigen der Hupe, ein vorausfahrendes Begleitfahrzeug oder eine alternative Routenplanung den Unfall vermeiden können. Doch auch den Fahrer des Leichtkraftrades treffe (zu einem Drittel) ein Mitverschulden, da er statt mit 45 km/h mit 55 km/h unterwegs war (OLG Hamm, 9 U 17/13). (Wolfgang Büser/ dpp-AutoReporter)


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