Neue Verordnung macht eine Überprüfung alter Heizöltankanlagen sinnvoll
(djd/pt). Für viele private Besitzer von Ölheizungen dürfte eine neue Verordnung weitreichende Konsequenzen haben. Es geht um eine Regelung mit dem etwas sperrigen Namen "AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen", die im Mai 2014 vom Bundesrat verabschiedet wurde und voraussichtlich Mitte 2015 in Kraft treten wird.
Mit der neuen Regelung werden die bestehenden 16 Anlagenverordnungen der einzelnen Bundesländer zu einer einheitlichen Regelung zusammengefasst. Private Ölheizer sind nun de facto verpflichtet, ihre Tankanlage auf technische Mängel überprüfen zu lassen. Wird diese Überprüfung nicht vorgenommen, ist im Schadensfall der Hausbesitzer persönlich haftbar. Und zwar nicht nur für die Schäden an seinem Gebäude, sondern auch für alle verursachten Umweltschäden. Die Öltankversicherung - falls überhaupt abgeschlossen - kommt bei Vernachlässigung der Überprüfungspflichten des Betreibers für die Schäden zumeist nicht mehr auf.
4,5 Millionen Heizöltankanlagen betroffen
Die offizielle Überprüfungspflicht für Heizöltankanlagen ab 1.000 Liter Fassungsvermögen, die im Keller bereits installiert sind, wurde zwar nicht wörtlich in die aktuelle Regelung geschrieben, doch die neue Verordnung fordert das. Nach Angaben des Bundesverbandes Lagerbehälter e.V. betrifft sie mindestens vier Millionen Heizöl-Tankanlagen im gesamten Bundesgebiet, die mehr als 20 Jahre Laufzeit auf dem Buckel haben. "Dazu kommen eine halbe Million Tanks, die sogar schon die 30 Jahre überschritten haben", ergänzt Dr. Wolfram Krause vom Bundesverband.
Wartung muss von Fachbetrieben durchgeführt werden
Die neue Verordnung besagt, dass sowohl die Installation wie auch die Instandhaltung und regelmäßige Wartung privater Öltankanlagen durch Fachbetriebe durchgeführt werden muss, die über eine so genannte WHG-Zertifizierung verfügen. Viele Heizungsfachbetriebe besitzen eine solche spezielle Zertifizierung nicht. Millionen Altanlagen in ganz Deutschland wurden daher weder von zertifiziertem Fachpersonal installiert noch seither gewartet. Wenn sich der Wohnort nicht in einem Wasserschutzgebiet befindet, war das bislang auch nicht notwendig.
Private Hausbesitzer sollten deshalb jetzt unbedingt eine einmalige Überprüfung ihrer bestehenden Heizöltankanlage durch einen Sachverständigen durchführen lassen. Mit etwa 100 bis 150 Euro für eine Untersuchung halten sich die Kosten durchaus in Grenzen. Dafür bekommt der Hausbesitzer Sicherheit über den Qualitätszustand seines Öltanks und vermeidet zugleich unangenehme, versicherungsrechtliche Konsequenzen. Ein großer Vorteil dieser Tankprüfung ist zudem die unabhängige Fachkompetenz der Sachverständigen, die den Betreiber bei der Überprüfung absolut neutral beraten.
Liste mit Sachverständigen
Eine Liste mit ausgewiesenen Sachverständigen (etwa von TÜV und Dekra) zur Tankprüfung - regional geordnet nach Postleitzahlgebiet - findet sich unter www.sicherer-öltank.de. Sollte die Untersuchung erhebliche Mängel an der alten Heizöltankanlage ergeben, ist ein Tankaustausch ratsam. Dies wäre aber im Vergleich zum drohenden Schadensfall auf jeden Fall die erheblich preiswertere Alternative, da moderne Öl-Tankanlagen aufgrund einer verbesserten Technologie auch viel weniger Aufstellfläche benötigen. So kann sich der Hausbesitzer in vielen Fällen nach einem Austausch des alten Heizöltanks auch noch über eine zusätzliche freie Fläche im Kellerraum freuen.