Ratgeber: Was eine sinnvolle Trauerfall-Vorsorge leisten muss
(djd). In der Hektik des Alltags finden Themen wie die Vorsorge für eine schwere Krankheit oder den Trauerfall oft wenig Beachtung. Einer Umfrage zufolge, die das forsa-Institut im Auftrag der Monuta Versicherungen durchgeführt hat, haben sich lediglich 53 Prozent der Befragten schon einmal mit der finanziellen Vorsorge für die eigene Bestattung befasst, nur 23 Prozent mit deren Organisation. Ganze acht Prozent haben ihren Abschied bereits zu Lebzeiten geregelt. "Jeder Mensch sollte einmal darüber nachdenken, wie er seine Angehörigen vor den finanziellen und organisatorischen Belastungen eines Trauerfalls schützen und dadurch letztlich selbstbestimmt über den Tod hinaus handeln kann", rät Monuta-Experte Kai Göttker.
Für eine würdige Bestattung und Trauerfeier kommen heute je nach Ausgestaltung rund 6.000 Euro, in manchen Regionen auch bis zu 10.000 Euro zusammen. Ein Betrag, den viele Angehörige nicht ohne Weiteres aufbringen können. Hat der Verstorbene nicht vorgesorgt und kein entsprechendes Vermögen hinterlassen, sind zunächst seine Angehörigen in der Pflicht. Erst wenn diese belegen können, dass auch sie über keine ausreichenden Mittel verfügen, trägt der Staat die Kosten einer Sozialbestattung.
Versicherungssumme sollte garantiert sein
Wer sich mit dem Gedanken an eine Trauerfall-Vorsorge trägt, sollte darauf achten, dass die vereinbarte Versicherungssumme jederzeit garantiert und in voller Höhe zur Verfügung steht. Die Unwägbarkeiten der Finanzmärkte und das Vertrauen auf eine Überschussbeteiligung der Versicherung sollten dabei keine Rolle spielen. Bei einem Anbieter wie der Monuta beispielsweise besteht zudem die Möglichkeit, die finanzielle mit der organisatorischen Vorsorge für Trauerfeier und Bestattung zu verbinden. So ist sichergestellt, dass nach dem Tod des Versicherten bei Trauerfeier und Bestattung alle Details in dessen Sinne umgesetzt werden.
Sterbegeldversicherung vor staatlichen Zugriffen geschützt
Die Trauerfall-Vorsorge hat den weiteren Vorteil, dass aus ihr die Kosten für Bestattung und Trauerfeier beglichen werden und sie nicht zweckentfremdet wird. Als zweckgebundene Versicherung zählt sie daher zum gesetzlichen Schonvermögen: Der Staat hat selbst dann keinen Zugriff, wenn er beispielsweise für die Pflegekosten des Verstorbenen aufgekommen ist. Besteht der Wunsch, dass eine bestimmte Person für die Bestattung Sorge tragen muss, sollte der Versicherte darauf achten, dass er den Begünstigten frei wählen und jederzeit ändern kann, falls sich seine Lebensumstände ändern. Die gesetzliche Erbfolge kommt dann nicht zum Tragen.
Vorsorge-Checkliste
(djd). So kann man persönlich vorsorgen:
- Mit einem Testament für klare Verhältnisse beim Nachlass sorgen.
- Mit einer Trauerfall-Vorsorge die Angehörigen finanziell und organisatorisch entlasten. Voraussetzung für einen selbstbestimmten Abschied schaffen.
- Im Krankheitsfall wichtige medizinische Entscheidungen nicht Angehörigen aufbürden. Eine Patientenverfügung teilt dem Arzt im Fall einer Entscheidungsunfähigkeit mit, ob, wie und wie lange man behandelt werden möchte.
- Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen, wer im Pflegefall finanzielle, medizinische und organisatorische Angelegenheiten verantwortet.
- Mit einer Sorgerechtsverfügung festlegen, wer im Notfall die Betreuung eines minderjährigen Kindes übernehmen soll.
Mehr Infos findet man auf www.monuta.de.