Risiken auf dem Weg zur Eigentumswohnung vermeiden: Auch beim Wohnungskauf gibt es Fallstricke, die man kennen sollte
(djd). Wer den Aufwand für den Bau eines Eigenheims scheut, erhofft sich oftmals vom Kauf einer Eigentumswohnung den einfacheren Weg zum Immobilienbesitz. Aussuchen, kaufen, einziehen - ganz so unkompliziert ist der Erwerb dann aber doch nicht. Auch ein Wohnungskauf stelle schließlich ein wirtschaftliches Risiko dar, erklärt Erik Stange, Pressesprecher des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB). Wenn die Entscheidung für ein Objekt gefallen ist, stehen der Abschluss des Kaufvertrags und seine Beurkundung durch einen Notar an. Der Entwurf des Vertragsdokuments muss zwei Wochen vor Vertragsabschluss vorliegen. So bleibt dem Kaufinteressenten genügend Zeit für eine Vertragsprüfung, idealerweise durch einen unabhängigen Vertrauensanwalt. "Wichtig ist dafür ein aktueller Grundbuchauszug", rät Verbraucherschützer Stange. So können die Daten mit den Angaben im Kaufvertrag und in der Teilungserklärung abgeglichen werden.
Bedingungen für die Zahlung der Kaufsumme festlegen
Zu einer besonders sorgfältigen Prüfung rät Stange bei den Konditionen für die Fälligkeit des Kaufpreises. Er empfiehlt, vertraglich festzulegen, wann die Zahlung fällig wird, und nennt beispielhaft Bedingungen dafür. So sollten zuvor eine Auflassungserklärung im Grundbuch zugunsten des Käufers sowie erforderliche Genehmigungen zum Beispiel des Verwalters vorliegen. Auch muss der Verkäufer den Nachweis erbringen, dass er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. "Ein Vertrauensanwalt weiß am besten, worauf es im Einzelfall ankommt", so Erik Stange. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu eine bundesweite Adresssuche und weitere Informationen.
Baumängel sind auch im Mehrfamilienbau keine Seltenheit
Auch in neu gebauten Eigentumswohnungen haben Besitzer das Recht auf ein mängelfreies Werk. Laut einer BSB-Studie zu Mängeln in Mehrfamilienhäusern ist das nicht immer selbstverständlich. Ähnlich wie beim Bau eines Eigenheims empfiehlt es sich daher auch beim Wohnungserwerb im Neubau, einen unabhängigen Bauherrenberater mit einer baubegleitenden Qualitätskontrolle zu beauftragen. Frühzeitig festgestellte Mängel lassen sich rechtzeitig beim Bauträger oder Verkäufer anzeigen und können in vielen Fällen mit überschaubarem Aufwand behoben werden. Nachbesserungen, wenn die Wohnung bereits bezogen ist, sind dagegen lästig und oft aufwendig.