Silvesterfeuerwerk: Welche Versicherung ist für welchen Schaden zuständig?

Montag, 29.12.2014 | Tags: Silvester, Versicherung
Raketen und Böller gehören für die meisten Deutschen zum Silvesterabend, doch hier ist Vorsicht geboten. Jedes Jahr werden Menschen von Feuerwerkskörpern verletzt oder Silvesterknaller richten Sachschäden an.
Raketen und Böller gehören für die meisten Deutschen zum Silvesterabend, doch hier ist Vorsicht geboten. Jedes Jahr werden Menschen von Feuerwerkskörpern verletzt oder Silvesterknaller richten Sachschäden an.
© HUK-COBURG

(ots) - Das neue Jahr beginnt und Millionen Deutsche begrüßen es mit Raketen und Böllern. Nicht selten endet dieses Vergnügen in der Notaufnahme eines Krankenhauses oder mit erheblichem Sachschaden. Wer die Silvesternacht genießen will, dem rät die HUK-COBURG, nur Feuerwerkskörper zu verwenden, die zuvor von unabhängigen Prüfanstalten getestet worden sind.

Klar, Feuerwerkskörper sollten in einwandfreiem Zustand und unbeschädigt sein. Lässt sich eine Rakete oder ein Böller nicht gleich zünden, weg damit! Übrigens verrät der Aufdruck BAM auch, wer mit den Feuerwerkskörpern hantieren darf: Klasse II oder Kategorie F2 und ein CE-Kennzeichen darf nur zu Silvester und nur von volljährigen Personen verwendet werden. Feuerwerkskörper der Klasse I oder der Kategorie F1 - zum Beispiel Knallbonbons oder Wunderkerzen - können auch schon Jugendliche ab zwölf Jahren allein in die Hand nehmen.

Noch eines: Bevor man Feuerwerkskörper abschießt, immer die Gebrauchsanweisung lesen und - ganz wichtig - immer auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum nächsten Menschen achten.

Wer selbst alles richtig macht, ist noch lange nicht vor Fehlern Dritter gefeit. Immer wieder beschädigen Raketen und Böller in der Silvesternacht parkende Autos. Steht der Verursacher fest und hat der sich nicht an die Vorgaben des Herstellers beim Zünden des Feuerwerks gehalten, muss er in der Regel haften. Doch zeigt die Praxis: Es ist eher selten, dass man weiß, wer für den Schaden verantwortlich ist. Hat der Besitzer des beschädigten Autos eine Teilkasko-Versicherung, kann er den Schaden dort melden und regulieren lassen. Dies gilt übrigens auch, wenn der Verursacher feststeht. Ist der Schaden behoben, holt die Versicherung sich das Geld dafür vom Schädiger natürlich zurück.

Zu den typischen Schäden dieser Nacht zählen auch Raketen, die durch offene Fenster oder Dachluken fliegen. Wenn sich daraus ein Brand entwickelt, der das Gebäude oder den Hausrat beschädigt, ist dies ein Fall für Wohngebäude- und Hausratversicherung. Allerdings lassen sich solche Schäden in der Regel leicht vermeiden, indem man Fenster und Dachluken schließt.

Weitaus schlimmer, in der Silvesternacht aber leider nicht selten: Ein verirrter Kracher verletzt jemanden ernsthaft, zum Beispiel an den Augen - ein dauerhafter Schaden bleibt zurück. Niemand weiß, wer den Kracher abgeschossen hat, darum kann der Verletzte auch niemanden in die Pflicht nehmen. Er bleibt auf seinen Schadenersatzansprüchen sitzen. In dieser Situation hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob man selber oder ein Dritter den Unfall verursacht hat.

Übrigens, selbst wenn feststeht, wer den Unfall verursachte, können Opfer leer ausgehen. Denn hat der Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung, muss er das Opfer aus der eigenen Tasche entschädigen. Bei schweren Unfällen eine Verpflichtung, die viele Privatleute nicht erfüllen können.


Das könnte Sie auch interessieren

(DJD). Wer heute ein Haus baut, denkt an intelligente Technik oft von Anfang an – die zusätzlichen Kosten halten sich in Grenzen, der Nutzen ist dafür umso größer: Smarthome-Lösungen sind längst kein Luxus mehr, sondern ein praktischer Weg, um Sicherheit und Wohnkomfort zu erhöhen und gleichzeitig Energie zu sparen. Wer moderne Technologien einsetzt,... weiterlesen

"Ich will alles. Hildegard Knef" läuft ab 03.04.2025 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: Piffl Medien

Ab 03.04.2025 im Kino: "Ich will alles. Hildegard Knef"

Hildegard Knef, Weltstar, Enfant Terrible, Grande Dame des Chansons, Diva, Kämpferin, Spiegel und Gegensatz ihrer Zeit: Als Schauspielerin, Sängerin und Autorin war sie mehr als fünf Jahrzehnte schöpferisch tätig, feierte internationale Erfolge, erlebte krachende Niederlagen. Mit Wolfgang Staudtes "Die Mörder sind... weiterlesen

(DJD). Die Pollenflugzeit bringt vielen Menschen starke Beschwerden – über 15 % der Deutschen sind betroffen, Tendenz steigend, auch bei Kindern. Durch den Klimawandel verschwinden Pollen der Vorsaison später, während neue früher auftauchen, sodass kaum noch eine pollenfreie Zeit bleibt. Zudem führt Luftverschmutzung in Städten dazu, dass Pflanzen mehr... weiterlesen

Das ist ein Staffelfinale der besonderen Art: Auch beim sechsten Koch-Coach-Special gilt gleiches Recht für alle. Bedeutet: Steffens Hensslers Herausforderer, allesamt Profiköche, wissen nicht was sie zubereiten müssen. Wird es Steffen Henssler gelingen Elif Oskan, die Schweizer Spitzengastronomin, TV-Starkoch Ralf Zacherl sowie den... weiterlesen

(DJD). Das malerische Ammerland, im Nordwesten Niedersachsens nahe Oldenburg gelegen, ist ein wahres Eldorado für Wanderfreunde. In einer zauberhaften Parklandschaft, entstanden durch die Anbauflächen von über 230 Baumschulen, kann man die grüne Natur in ihrer vollen Pracht genießen. 13 ausgeschilderte Wanderwege haben eine Länge von 4,5 bis 12,2 Kilometer,... weiterlesen

"Riff Raff - Verbrechen ist Familiensache" läuft ab 27.03.2025 in den deutschen Kinos.
© HappySpots / Filmplakat: Splendid Film

Ab 27.03.2025 im Kino: "Riff Raff - Verbrechen ist Familiensache"

Vincent (Ed Harris) führt auf seine alten Tage ein zufriedenes Leben gemeinsam mit seiner zweiten Ehefrau Sandy (Gabrielle Union) und ihrem Sohn DJ (Miley J. Harvey). In ihrem abgelegenen Ferienhaus wollen sie gemütlich das Jahresende feiern, doch als plötzlich mitten in der Nacht Vincents Sohn Rocco (Lewis Pullman) aus erster Ehe mit seiner... weiterlesen