Tipps zum Thema Winterreifen
Eine Erhebung zum Thema Reifen aus den Hauptuntersuchungen der KÜS aus dem letzten Winterhalbjahr zeigt, dass die Autofahrer auf Winterreifen setzen, die Umrüstquote liegt über 80 Prozent. Die Botschaft, dass Winterreifen die richtige Wahl für die kalte Jahreszeit sind, ist also weitestgehend angekommen. Zu den wichtigsten Fragen rund um die Winterbereifung hat die Prüforganisation KÜS jetzt die Antworten parat.
Wer seine Reifen beim Fachhandel oder in der Werkstatt wechseln lässt, sollte dies rechtzeitig tun. Wenn der erste Schnee kommt, ist ein Termin für den Reifenwechsel meist nur nach langen Wartezeiten zu bekommen - die Betriebe sind dann stark beansprucht.
Ganz am Anfang steht die Frage nach der Winterreifenpflicht. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, deren Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Laut der StVO (Straßenverkehrsordnung) und der Definition der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungsordnung) sind somit Reifen mit M+S-Kennzeichen gefordert. Da diese Kennzeichnung keiner Kontrolle unterliegt, gibt es aber leider Reifen, die trotz dieser Kennzeichnung die geforderten Eigenschaften nicht erfüllen. Aus diesem Grund sollte der Kunde besser nur Markenreifen verwenden und auf eine zusätzliche Kennzeichnung (Bergpiktogramm/Schneeflocke) achten. Moderne Winterreifen tragen nämlich zusätzlich das sogenannte "Schneeflocken"-Symbol, um eine Differenzierung zu ermöglichen.
Motorräder müssen übrigens bei Eis und Schnee auch entsprechend ausgerüstet sein, da sie auch als Kraftfahrzeuge gelten. In der Praxis ist es jedoch so, dass nur wenige Reifen für Motorräder über eine M+S-Kennzeichnung verfügen. Deswegen gelten laut einer Stellungnahme des Verkehrsministeriums auch Reifen ohne M+S-Kennzeichnung, die auf Grund ihres grobstolligen Profils (Off-Road-Reifen) offensichtlich Eigenschaften von Winterreifen haben, als Winterreifen. Reifen mit typischem Straßenprofil gelten somit eindeutig nicht als Winterreifen.
Eine zeitlich gebundene Winterreifenpflicht (wie z. B. der häufig erwähnte Zeitraum von Oktober bis Ostern) gibt es nicht. Erfordern es die Witterungsverhältnisse wie oben beschrieben, so ist entweder mit Winterreifen zu fahren oder das Fahrzeug nicht in Betrieb zu setzen.
Die Bußgelder und Punkte bei Zuwiderhandlung reichen von einem Punkt und 60 Euro bis zu einem Punkt und 120 Euro (wenn es dadurch zu einem Unfall kommt).
Die KÜS empfiehlt beim Kauf Qualitätsreifen zu bevorzugen. Der Fachhandel und die Kfz-Betriebe beraten hierzu kompetent. Abzuraten ist von absoluten und unbekannten Billigprodukten, sie bringen laut vieler Tests nicht die erforderlichen Resultate, etwa beim Bremsen auf verschneiter oder nasser Fahrbahn. Vor der Montage sollte eine gründliche Kontrolle von Reifen und Felgen stehen, denn Schäden am Reifen oder der Felge können fatale Folgen im Straßenverkehr haben. Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Für die sichere Fahrt auf Matsch und Schnee empfiehlt die KÜS mindestens 4 Millimeter Profil. Auch das Alter des Reifens spielt eine Rolle für seine tadellose Funktion im Winter, sie sollten nicht wesentlich älter als sieben Jahre sein. Die an der Reifenflanke stehende vierstellige DOT-Nummer in einem Kreis gibt hier Auskunft. Steht da etwa eine 1014, so bezeichnen die beiden ersten Zahlen die Kalenderwoche der Reifenproduktion, die beiden letzten Zahlen, also die 14, das Produktionsjahr (2014). Die KÜS empfiehlt den vom Hersteller empfohlenen Luftdruck im Reifen zu haben und diesen regelmäßig alle paar Wochen zu kontrollieren. Auch wenn man dabei möglicherweise schmutzige Finger bekommt - die Kontrolle garantiert eine optimale Funktion des Reifens. Seine Lebensdauer erhöht sich und er wird seinen Aufgaben, wie etwa der Haftung auf der Straße besser gerecht. Ein weiterer Effekt des richtigen Reifendrucks ist die Treibstoffersparnis.
Erwähnenswert ist noch der Aufkleber für den Geschwindigkeitsindex am Armaturenbrett. Hier steht die maximale Geschwindigkeit, mit der das Fahrzeug mit dem betreffenden M+S-Reifen gefahren werden darf. Er dient der Erinnerung für den Fahrer. Fehlt er bei der Hauptuntersuchung, wird dies als erheblicher Mangel gewertet und die HU-Plakette verweigert. (dpp-AutoReporter)