Trotz Demenz gut abgesichert: Bei Alzheimer unbedingt die private Haftpflichtpolice prüfen
(djd). Über 1,5 Millionen Demenzkranke leben Schätzungen zufolge derzeit in Deutschland. Davon dürften rund eine Million Menschen eine Alzheimer-Demenz haben. Die Auswirkungen der Erkrankung ziehen sich wie ein roter Faden durch den Alltag der meist älteren Menschen und können bei den Betroffenen vollkommen unterschiedlich ausgeprägt sein. Der eine findet sich schon bald nicht mehr in seiner vertrauten Umgebung zurecht, kann aber durchaus noch im Haushalt mithelfen. Die andere erkennt zunächst die Nachbarn auf der Straße nicht mehr und fühlt sich unter Menschen unsicher, kann aber noch mit dem Hund spazieren gehen. Je öfter die verbliebenen Fähigkeiten von den Demenzkranken aktiv genutzt werden, desto länger kann man diese Alltagskompetenzen erhalten.
Deliktsfähigkeit und Demenz
Pflegende Angehörige stehen bei Demenzkranken häufig auch vor rechtlichen Fragen. So ist es oft gerade im Anfangsstadium einer Demenz schwierig zu entscheiden, welche Aktivitäten die Erkrankten noch selbstständig ausführen können und was nur noch in Begleitung möglich ist. Was geschieht beispielsweise, wenn die dementen Menschen einen Haftpflichtschaden verursachen? "Das hängt immer von der Verfassung der Person zu dem Zeitpunkt ab, an dem sie den Schaden verursacht", erklärt Peter Meier von der Nürnberger Versicherung. "War die Person zu diesem Zeitpunkt in der Lage, die Folgen ihres Handelns einzuschätzen, muss sie dafür auch mit ihrem Vermögen haften." In diesem Fall kommt - falls vorhanden - eine Privathaftpflicht für den Schaden auf.
Deliktsunfähigkeitsklausel prüfen
Andernfalls ist die Person nicht deliktsfähig und kann für den Schaden nicht haftbar gemacht werden. Die Privathaftpflicht hilft auch dadurch, dass sie unberechtigte Ansprüche abwehrt. Wenn in der Haftpflichtpolice eine Deliktsunfähigkeitsklausel enthalten ist, sind ausdrücklich Schäden mitversichert, die von deliktsunfähigen mitversicherten Personen verursacht werden. Bei der "Privat-Haftpflichtversicherung Komfort" der Nürnberger sind solche Schäden beispielsweise bis zu 50.000 Euro mitversichert. Ist ein Familienmitglied dement, sollte man seine Police unbedingt prüfen oder bei seiner Versicherung nachfragen, ob der Schutz in solchen Fällen ausreichend ist.
Haften Angehörige für Demenzpatienten?
(djd). Zwar müssen die Angehörigen nicht automatisch für Menschen mit Demenz haften. Doch wenn sie zum Beispiel als rechtliche Betreuer die Personensorge übernommen haben, haben sie eine Aufsichtspflicht und können haftbar gemacht werden. Das kann aber auch der Fall sein, wenn sie als Haushaltsvorstand gelten, weil sie den überwiegenden Teil des gemeinsamen Einkommens bestreiten. In dieser Funktion müssen sie dafür Sorge tragen, dass die an Demenz Erkrankten keine dritten Personen schädigen. Sonst können sie auch als Angehörige zum Ersatz des Schadens verpflichtet werden. Informationen gibt es zum Beispiel auf www.nuernberger.de oder auf www.deutsche-alzheimer.de.