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Umbauen statt kaufen - Versicherung: Was bei der Umrüstung eines Kfz in ein Wohnmobil zu beachten ist

Mittwoch, 01.06.2022 |
Interessant ist der Umbau etwa eines Transporters in ein Campingmobil auch für Leute, die kein passendes Wohnmobil finden und ihre ganz individuellen Vorstellungen verwirklichen wollen.
Interessant ist der Umbau etwa eines Transporters in ein Campingmobil auch für Leute, die kein passendes Wohnmobil finden und ihre ganz individuellen Vorstellungen verwirklichen wollen.
© djd/DEVK/Anna-Lisa Mäker

(djd). Im Auto unterwegs sein und sein eigenes Bett dabei haben: Für viele Menschen bedeutet der Urlaub mit dem Wohnmobil Freiheit pur, ohne Zeitdruck und ohne stressige Hotelsuche. Während der Pandemie hat sich der Trend noch einmal verstärkt. 2021 wurden Statista zufolge etwa 80.000 Wohnmobile neu zugelassen, der Bestand stieg auf den Rekordwert von rund 675.000. Neue Fahrzeuge kosten viel Geld, eine günstige und immer beliebtere Alternative ist der Umbau eines Transporters oder Kleinbusses. Interessant ist diese Option auch für Menschen, die kein passendes Wohnmobil finden und ihre ganz individuellen Vorstellungen verwirklichen wollen. Doch was ist dabei in Sachen Versicherung zu beachten?

Bleibt es bei der Zulassung als Pkw oder Lkw?

Für den Umbau in ein Wohnmobil empfiehlt sich ein möglichst großes Fahrzeug, etwa ein Transporter oder Kleinbus. Die Größe ist erforderlich, damit als Mindestausstattung ein Tisch mit Sitzgelegenheiten, Schlafplätze, eine Kochgelegenheit, eine Dusche und Stauraum eingebaut werden können. Besonders aufpassen sollte man beim zulässigen Gesamtgewicht: Gepäck, Passagiere und Innenausstattung müssen dabei berücksichtigt werden. Was bedeutet das nun versicherungstechnisch? Das Fahrzeug wird grundsätzlich so versichert, wie es beim Straßenverkehrsamt zugelassen ist: Bei der Zulassung als Pkw ist eine Pkw-Versicherung erforderlich, bei der als Lkw eine Lkw-Versicherung. Ob es nach dem Umbau bei dieser Klassifizierung bleibt oder ob man das Fahrzeug als Campingmobil zulassen kann beziehungsweise muss, entscheiden Sachverständige, etwa von TÜV oder Dekra.

Komplettschutz, wenn man das Kfz auf ein Campingmobil umschreiben lässt

Wer sein Fahrzeug nach dem Umbau bei der Zulassungsstelle auf ein Wohnmobil umschreiben lässt, kann es etwa bei der DEVK als Campingfahrzeug versichern lassen. Dann ist automatisch das fest eingebaute Inventar abgesichert. Lose Gegenstände jedoch nicht. Das Komplettpaket sieht dann so aus: Zunächst ist eine Kfz-Haftpflicht gesetzliche Pflicht. Eine Teilkasko bietet zusätzlichen Schutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Die Vollkasko sorgt für umfassenden Schutz bei selbst verschuldeten Unfällen oder Vandalismus. Die Wohnmobil-Versicherung bietet dazu viele Zusatzleistungen. Mehr Infos gibt es unter www.devk.de. Dazu zählen ein Schadenservice rund um die Uhr im In- und Ausland, eine Online-Schadenmeldung, die Absicherung gegen Diebstahl, Raub oder unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Bruchschäden an der Verglasung sowie die beitragsfreie Mitversicherung eines Vorzelts. Tipp: Für die bestmögliche Individualisierung des Versicherungsschutzes sollte man eine Beratung in Anspruch nehmen.


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