Know-how und Netzwerk: Soloselbstständigkeit in der professionellen Seniorenbetreuung
(djd). In einer alternden Gesellschaft sind Dienstleistungen im sozialen Bereich gefragt wie nie. Doch der Eintritt in die verschiedenen Berufe gelingt nicht über Nacht. Das gilt auch für selbstständig tätige Senioren-Assistentinnen und -Assistenten. Was leisten sie, und wie kann man in diesem Beruf Fuß fassen?
Fachwissen zum Aufbau einer Soloselbstständigkeit
Professionelle Senioren-Assistentinnen stehen älteren Menschen mit individueller Begleitung und Beratung zur Seite. Sie hören ihnen zu, unterstützen sie im Alltag und verhelfen ihnen zu einer aktiven Teilhabe am Leben. Ute Büchmann, die "Erfinderin" dieses Berufsbildes, qualifiziert an sechs Seminarorten in Deutschland Interessierte nach dem sogenannten Plöner Modell. In der 120-stündigen Kursreihe vermitteln fachkundige Referenten Basiswissen zur Psychologie des Alterns, zur Freizeitgestaltung mit Senioren sowie zu Fachthemen aus den Bereichen Gesundheit, Rechtsfragen und Pflege. Daneben werden rechtliche Aspekte, Praxistipps sowie Erfahrungen zur Existenzgründung, zur Kundengewinnung sowie zur Selbstpräsentation nähergebracht. Nach der Präsentation einer Abschlussarbeit erlangen die Teilnehmer am Ende eine Zertifizierung zur Senioren-Assistentin/Plöner Modell". Termine und Orte der nächsten Kurse sind unter www.senioren-assistentin.de zu finden. Inzwischen gibt es 1.700 nach diesem Modell qualifizierte Kräfte in Deutschland.
Unterstützung auch nach Abschluss der Ausbildung
"Nach Abschluss der Ausbildung sind die Kursteilnehmer nicht auf sich allein gestellt“, erklärt Ute Büchmann. Dazu trage beispielsweise das bundesweite Vermittlungsportal www.die-senioren-assistenten.de bei. Hier finden Senioren oder deren Angehörige die Profile und Kontaktdaten aller dort registrierten Fachkräfte. Auch untereinander gibt es unter den Senioren-Assistentinnen und -Assistenten einen regen Austausch. Viele von ihnen haben zudem in den letzten 15 Jahren regionale Netzwerke gegründet. In Sachen wirtschaftlicher Tragfähigkeit einer Soloselbstständigkeit haben sich zwei Sicherheitselemente bewährt. "Wer sich noch in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, kann die Senioren-Assistenz zunächst in Teilzeit aufbauen", erklärt Ute Büchmann. Zudem können Senioren-Assistenten Leistungen der Senioren-Assistenz über die Pflegeversicherung als Verhinderungspflege und in den meisten Bundesländern auch als Entlastungsleistungen abrechnen. Zu den entsprechenden Voraussetzungen für Entlastungsleistungen nach Paragraf 45a SGB XI und zu den unterschiedlichen Länderverordnungen gibt es fachlichen Rat und praktische Hinweise in den Seminaren und nach Ausbildungsabschluss.