Einbruchschutz lohnt sich doppelt: Versicherungsbeiträge sparen und Fördergelder nutzen
(djd). Einbrecher greifen am liebsten dort an, wo sie mit wenig Widerstand rechnen müssen. Darum stehen längst nicht mehr nur die vornehmen Villengegenden auf ihrer Liste, deren Besitzer ihre Häuser mit hohen Mauern und ausgeklügelten Sicherheitssystemen schützen. Auch in ganz „normalen“ Einfamilienhäusern und Wohnungen finden Langfinger genug, das sich zu entwenden lohnt. Insbesondere der Diebstahl von hochwertigen E-Bikes aus Garagen und Kellern steht derzeit hoch im Kurs. Die Investition in Sicherheitstechnik zahlt sich daher für jedermann aus. Sie bietet einen guten Schutz für Sachwerte, Menschen und Leben – und sie wird heute auch finanziell honoriert. Zudem deckt ein modernes System nicht nur die Gefahren bei Einbruch, sondern auch beispielsweise die rechtzeitige Warnung bei Bränden ab.
Viele Schadenversicherer gewähren Rabatte für normgerechte Sicherheitstechnik
Immer mehr Versicherungsgesellschaften belohnen die Investition in Sicherheitstechnik, zum Beispiel mit einem Bonus von zehn Prozent auf die Hausratpolice. Als Nachweis genügt in der Regel, dass eine Alarmanlage von einem ausgewiesenen Fachbetrieb, etwa einem zertifizierten Telenot-Stützpunkt, installiert wurde. Mehr Informationen dazu und eine Fachbetriebssuche gibt es unter www.telenot.com. Die Seite bietet auch Infos zu einem weiteren finanziellen Anreiz: der Förderung über die KfW.
Der Staat fördert die Verbesserung des Einbruchschutzes
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Haus- und Wohnungsbesitzer genauso wie Mieter mit ihrem Zuschussprogramm für Einbruchschutz 455-E. Gefördert wird neben der Verbesserung von mechanischem Einbruchschutz auch die Investition in elektronische Sicherheitstechnik in Form von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Insgesamt bis zu 1.600 Euro können für den Einbau von Sicherheitssystemen bezuschusst werden, die Mindestinvestitionssumme liegt bei 500 Euro. Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist auch hier ein verbrieft hohes Sicherheitsniveau. So müssen die installierten Sicherheitslösungen den Anforderungen nach der Alarmanlagen-Norm DIN EN 50131 Grad 2 zum Einbruchschutz entsprechen. Die Fördergelder sind vorab zu beantragen, und die Ausführung darf erst nach Zusage und Zuteilung einer Zuschussnummer erfolgen.